Haus Kanapee

Psychotherapeutisches Jugendwohnheim

Jugendamt

Das Jugendamt als unser Auftraggeber und Vertragspartner kann sich jederzeit darauf verlassen, dass wir seine Interessen ernst nehmen und im Sinne der (stationären) Jugendhilfe umsetzen. Dies beginnt schon bei der sorgfältigen Zusammenstellung und kontinuierlichen Anpassung eines maßgeschneiderten Leistungspaketes für jede einzelne Jugendliche.


Psychische Krankheiten sind äußerst individuell und bedürfen daher einer besonders individuellen Behandlungsweise. Bei wesentlichen Fortschritten im Bereich der Autonomie schlagen wir vor, das Betreuungsangebot der Jugendhilfe frühzeitig zu ändern. Dabei steht eine verringerte Betreuungsintensität der Jugendhilfe mit einer beträchtlichen Kostenreduktion in Verbindung.


Selbstverständlich verfügen wir über eine aktuelle Entgeltvereinbarung, welche wir Ihnen auf Anforderung gerne zusenden, ebenso wie die vollständige Leistungsvereinbarung und die Vereinbarung zur Qualitätsentwicklung. Auch Angaben zu Jugendämtern, die mit der Jugendhilfe im Haus Kanapee bereits Erfahrungen gesammelt haben, erhalten Sie auf Anfrage jederzeit gerne.